Friedenstr. 87
75173 Pforzheim
Tel.: 07231 397919-0
Fax.:
nicole.hutmacher@immobilienleben.com
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Kaufpreis | 139.000,00 € |
Käufercourtage | 4,64 % inkl. MwSt. |
Grundstücksfläche | 870 m2 |
Verkaufsstatus | offen |
Verfügbar ab | sofort |
Dieses große Hanggrundstück befindet sich an einer kleinen Durchfahrtsstraße in Birkenfeld bei Pforzheim.
Die Lage ist unverbaubar mit Fernblick auf die Anfänge des Schwarzwaldes.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Art und Maß der baulichen Nutzung müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Nachbarschaftsbebauung ist geprägt von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die von üppiger Grünfläche umgeben sind.
Die Gemeinde Birkenfeld mit ihren 7900 Einwohnern und ihren Ortsteilen Gäfenhausen und Obernhausen (gesamt 10 557) ist eine Nachbargemeinde der Stadt Pforzheim. Die sehr verkehrsgünstige Lage zwischen Pforzheim-Karlsruhe-Stuttgart macht Birkenfeld zu einem sehr interessanten Standort auch als Gewerbestandort mit gewachsenen Strukturen. Groß geschrieben wird in Birkenfeld das Gemeindeleben mit vielen verschiedenen Vereinen. Eine große Auswahl an Angeboten werden Sie hier erwarten. Die Gemeinde selbst ist sehr lebendig und bietet Ihnen alle Versorgungseinrichtungen. Verschiedenste Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kindergärten und Schulen. Auch in gastronomischer Hinsicht hat Birkenfeld einiges zu bieten. Birkenfeld liegt sehr verkehrsgünstig und ist über die Autobahn A5/A8 und den entsprechenden Bundesstraßen B10/B294 gut zu erreichen. Pforzheim selbst erreichen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten.
Karlsruhe ist ca. 30 km und Stuttgart ca. 50 km entfernt.
Alle Angaben beruhen auf Angaben der Verkäuferseite. Wir übernehmen daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Unsere Maklerprovision beträgt bei Nachweis oder Vermittlung 4,64% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis. Fällig und zahlbar durch den Käufer nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.